Was wir bisher erreicht haben
Seit Juni 2021, nach dem tragischen Tod meines Vorgängers Rudolf Angermeier darf ich die ehemalige Gemeinde Eibach im Dorfener Stadtrat vertreten. Mein Start fiel in eine besondere Zeit mit Corona-beschränkungen, Sitzungen in der Schulaula mit Maske am Einzelplatz statt im klassischen Sitzungssaal. Hier möchte ich einen Überblick geben welche Themen und Anliegen für mich in den vergangenen Jahren besonders wichtig waren.
Die vergangenen 4,5 Jahre waren mir eine intensive, aufregende Lehrzeit in der Dorfener Stadtpolitik in der ich zumindest manches im Sinne unserer ehemaligen Gemeinde mitgestalten konnte. Ich möchte meine Arbeit im Dorfener Stadtrat gerne fortführen und hoffe auf Eure Unterstützung.
Sportstättenkonzept und Vereinsförderrichtlinien
Bereits Anfang 2022 zeichnete sich ab, dass die Verlagerung der Sportstätten an
den Standort bei Rutzmoos aufgegeben werden muss, aufgrund der Verzögerungen
durch einen Rechtsstreit über die Herausnahme von Flächen aus
Landschaftsschutzgebieten. Um einen Alternativstandort zu finden und den
Flächenbedarf besser abzuschätzen wurde im Dezember 2022 ein
Sportstättenkonzept beauftragt. Dieses wurde im Juli 2024 vorgestellt und
berücksichtigte bei Rutzmoos nur noch Flächen außerhalb des LSG, sowie
hauptsächlich den Standort Rinning westlich des Heizwerks. Zudem wurde ein
Verbleib des TSV Dorfen (Abteilung Fußball) in der Stadt mit Erweiterungen
angeregt.
Im Herbst 2024 zeigte sich ein weiteres Problem: Die neue Kämmerin, Frau Thaler
wandte die Förderrichtlinien für Vereinsinvestitionen korrekt an, dies wich aber
deutlich von der Förderpraxis der Vorjahre ab. Vor allem die Nachrangigkeit des
städtischen Zuschusses zu fremden Fördermitteln in den städtischen
Förderrichtlinien machte den Vereinen zu schaffen. So wurden aus dem
vorgesehenen 15%-Zuschuss in der Praxis nur noch etwa 8- 9% der
Gesamtinvestition. Wie wollen wir von den Sportvereinen Investitionen erwarten,
wenn wir faktisch die Förderung reduzieren während die Baukosten in den letzten
Jahren teils massiv gestiegen sind?
Mir war klar, dass wenn die Sportvereine ihre Anlagen verlagern und erneuern sollen,
eine bessere Förderung notwendig ist auch wenn diese deutlich mehr kostet. Die
CSU/TEG-Fraktion schlug eine Erweiterung des ebenfalls möglichen zinslosen
Darlehens von 15% auf 20% und die Verlängerung der Rückzahlung von 12 auf 25
Jahre (inkl. tilgungsfreier Jahre) vor. Innerhalb der Landlistenfraktion haben wir das
wegen der Überschuldungsgefahr für die Vereine abgelehnt und uns für die
Übernahme der früheren Förderpraxis(d.h. die Streichung der Nachrangigkeit) in die
Richtlinien eingesetzt, so wie es dann auch beschlossen wurde.
Gründung der Grundschule Dorfen-Land
Besonders wichtig für Eibach, aber auch für meine Stadtratskollegen aus den
anderen Landlisten ist der dauerhafte Erhalt unserer Landschulen. Die 5jährige
Prognose der Schülerzahlen (basierend auf Geburtenmeldungen) zeigte im Herbst
2024:
Die Grundschule Schwindkirchen hätte ab dem Schuljahr 2025/26 die
Mindestschülerzahlen für ihren Erhalt nicht mehr erreicht und die Grundschule
Grüntegernbach/Eibach hätte durch ein mehrjährigen Geburtenanstieg 2zügige
Jahrgänge bilden müssen, was aufgrund von Platzmangel nur für einen Jahrgang
möglich wäre. Deshalb wurde zunächst für Schwindkirchen wurde eine
Sprengeländerung geprüft, d. h. eine Erweiterung um Hausmehring, dies wurde aber
als nicht ausreichend verworfen.
Gemeinsam mit Schulamtsdirektor Robert Leiter wurde deshalb von der Stadt Dorfen
die Zusammenlegung in eine gemeinsame Landschule vorgeschlagen. Diese sichert
die Schulstandorte Schwindkirchen, Grüntegernbach und Eibach dauerhaft durch
eine bessere Verteilung der Schüler, löst das Problem des komissarischen Rektorats
in Schwindkirchen und macht das dortige besondere pädagogische Konzept(Kombi-
und Flexklassen) für Eibacher und Grüntegernbacher Kinder zugänglich. Vor allem
wegen dieser Vorteile habe ich mich, wie auch die Räte der anderen Schulorte für die
Umsetzung ausgesprochen.
Die Zusammenlegung wurde zügig von der Regierung von Oberbayern genehmigt
und zum Beginn des Schuljahres 2025/26 bereits umgesetzt.
Die Verlagerung der Staatsstraße 2086 aus dem Stadtgebiet
Bereits sehr früh vom Beginn meiner Zeit im Dorfener Stadtrat wurde mehrfach über
das Angebot des staatlichen Bauamts diskutiert, die Staatsstraße 2086, welche von
Isen her kommend durch die Dorfener Innenstadt über die B 15 nach Schwindkirchen
führt aus der Stadt heraus entlang der Bahntrasse zu verlegen.
Zunächst hoffte ich noch, dass dies wie in der Vieregg-Alternativplanung zum
Bahnausbau vorgesehen in einem gemeinsamen Trog umgesetzt werden könnte.
Allerdings wurden bei den ersten Beratungen nur sehr wenige Informationen
bereitgestellt und es blieben viele Fragen offen, besonders als die Bahn die
Alternativplanungen endgültig verwarf. Vor allem die drohende Kostenübernahme für
den Schienenübergang Rutzmoos im Falle der Straßenverlegung war vor der
abschließenden Abstimmung nur mit einem formlosen Telefonat abgeklärt.
Auch innerhalb der Landlistenfraktion gab es große Bedenken, dass eine Verlegung
der Straße zu einer ähnlichen Situation wie im Osten an der Mehlmühlstraße führen
würde. Besonders durch Oberdorfen könnte sich deutlich mehr Verkehr wälzen um
die entstehende „Westumfahrung“ zu nutzen. Ich verstehe diese Sorgen, habe mich
aber um endlich die St2086 aus der Innenstadt zu bekommen für die Verlegung
entschieden. Leider konnte dabei keine Mehrheit erzielt werden und die
Verkehrssituation in Dorfen bleibt so unbefriedigend wie sie ist.
Bypass Mehlmühlstraße
Seit der Eröffnung der A 94 wird die Mehlmühlstraße als Autobahnzubringer für den
östlichen Gemeindebereich und darüber hinaus genutzt, mit sehr hoher
Verkehrsbelastung in den Orten Hampersdorf und Kloster Moosen. Da auch viele
Eibacher unter den Pendlern sind, die Anwohner der Dorfstraßen Entlastung
brauchen und sich vielleicht auch die Situation an der B 15 in der Stadt Dorfen
entspannen ließe habe ich mich sehr gefreut als im Herbst 2022 ein sehr
umfangreicher Antrag der ÜWG zum Um- und Ausbau dieser Straße auf die
Tagesordnung kam.
In einer intensiven und denkwürdigen Debatte wurde sehr schnell klar, dass man im
Rathaus und in der CSU/TEG-Fraktion noch immer auf die bedeutend schwieriger
umzusetzende Westumfahrung setzt. Darauf wurde zwar heftigst gedrängt, aber es
gelang uns, den Unterstützern des Antrags, die Möglichkeit des Ausbaus durch den
Beschluss einer Verkehrsuntersuchung zu erhalten. Diese hat das Potential der
Straße in 2 Varianten untersucht und wurde im Dezember 2024 im Stadtrat
vorgestellt.
Die Mögliche Auslastung der Straße im Vollausbauwurde mit 7000
Fahrzeugbewegungen täglich festgestellt(ca. 3000 aktuell), wobei die B 15 in der
Stadt um die prognostizierte Steigerung des innerstädtischen Verkehrs bis 2035 um
ca. 3000 Fahrten täglich entlastet würde. Zusätzlich zur Entlastung der Stadt würde
der Ausbau die Situation in Hampersdorf und Kloster Moosen enspannen und könnte
als Bestandsstraße in mehreren Abschnitten angegangen werden.
Obwohl im Stadtrat relativer Konsens herrscht, dass die Ertüchtigung deutliche
Vorteile hat hält sich der Enthusiasmus bei der Umsetzung in engen Grenzen. Hohe
Kosten für Planung und Bau, nahezu keine Fördermittel, Umwelt- und Rechtsrisiken
sowie das Schielen mancher zur Westumfahrung haben das Vorhaben versanden
lassen. Ich hoffe in der neuen Wahlperiode wieder Bewegung in Richtung
Umsetzung erreichen zu können.
Abgelehnte Baumschutzverordnung Nov. 2022
Aufgrund wiederholter Beschwerden bei der Fällung von älteren Bäumen im
Stadtgebiet für Baumaßnahmen brachte die CSU/TEG-Fraktion einen Antrag auf die
Erstellung einer Baumschutzsatzung ein. Angedacht war eine
Baumschutzverordnung zum Schutz von Bäumen mit mehr als 150cm
Stammumfang(ca. 48 cm Durchmesser) und mindestens 120cm Höhe, gültig in der
Stadt und allen Außenorten dargestellt im FNP.
Obwohl ich verstehen kann, dass im städtischen Umfeld der Verlust von Bäumen die
ihre Umgebung geprägt haben schwerer wiegt, so schien mir der Eingriff in das
Privateigentum krass unverhältnismäßig. Nicht nur wäre für das Entfernen eines
solchen Baumes aus einem Privatgarten Antrag und Gebühr fällig, es drohten auch
Bußgelder bis 50.000€! Auch der Aufwand für die Erfassung und Kontrolle wäre sehr
groß und unverhältnismäßig. Allein die Kartographierung der Bäume und die
Überwachung der Verordnung würden mindestens eine komplette Vollzeitstelle
erforden. Ich argumentierte, dass ein solches Vorgehen massenhafte Notfällungen
der Eigentümer auslösen könnte und so das Gegenteil seiner Absicht erreichen
würde.
Leider schlossen sich damals die meisten Räte von Grünen und SPD dem Antrag an
und der Auftrag zur Erstellung der Verordnung wurde erteilt. Erst als im Herbst 2022
der Entwurf vorlag und klar wurde welch umfangreichen Arbeitsumfang, Kosten
verschiedener Art und potentiellen Ärger die Schutzverordnung auslösen könnte zog
sich die CSU/TEG-Fraktion von ihrem Vorhaben zurück.